Berechnung wird mit fast 2-facher (Dual Core) oder 4-facher (Quad-Core) Geschwindigkeit ausgeführt.
Berechnung wird mit bis zu 16-facher Geschwindigkeit ausgeführt. (Bedarf mehrere speziell vernetzte ausreichende PCs; Spezielles Installationswissen ist notwendig)
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz
Für grosse Feuerungsanlagen (Feuerungswärmeleitung > 50 MW,
bei ausschliesslichem Einsatz gasförmiger Brennstoffe > 100 MW) gelten
die Vorschriften der Grossfeuerungsanlagen-Verordnung
Für Abfallverbrennungsanlagen gelten die Vorschriften der
Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und
ähnliche brennbare Stoffe
Für Oberflächenbehandlungsanlagen, Chemischreinigungs- und
Textilausrüstungsanlagen sowie Extraktionsanlagen gelten die Vorschriften
der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen
Halogenkohlenwasserstoffen
Für genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen sind Auflagen zur
kontinuierlichen Emissionsüberwachung in
In der Richtlinie VDI 2066 werden Verfahren zum Bestimmen der Staubbeladung (Staubgehalt) und des Staubmassenstroms eines durch definierte Querschnitte, z. B. Schornsteine, Rohrleitungen oder Kanäle, strömenden Staub-Gas-Gemisches behandelt.
Zur kontinuierlichen Überwachung des Staubgehaltes werden registrierende Geräte eingesetzt [1;2]. In der Praxis haben sich optische Messverfahren [3;4] bewährt.
Im vorliegenden Blatt 4 sind Messgeräte beschrieben, die über die Hilfsgrössen optische Transmissionen bzw. Extinktion die Staubbeladung des Abgases bestimmen. Ein Vorteil dieser Geräte liegt in der praktisch verzögerungsfreien Anzeige der Extinktion bzw. Transmission. Die Zuordnung der Staubbeladung zur Extinktion wird durch eine Kalibrierung des Gerätes an seinem Einsatzort festgelegt.
Behandelt sind die physikalischen Grundlagen des Messverfahrens und der
Einbau, die Wartung und Funktionsprüfung sowie die Kalibrierung der
Geräte. Die Anwendung dieser Richtlinie setzt die Kenntnis der Richtlinie